Restlebensdauerermittlung für Krane

Die Lebensdauer von Krane ist begrenzt, sodass diese nach einer gewissen Zeit nicht mehr betrieben werden dürfen, ohne eine Generalüberholung durchzuführen. Damit der Zeitpunkt dieser Generalüberholung genau definiert werden kann, muss jährlich eine Restlebensdauerermittlung nach DGUV V54 durchgeführt werden. Wir bieten die Leistung unseren Kunden gerne auch zusammen mit der Sachkundigenprüfung an.

Date
5. März 2019
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